Einspeisemanagement nach § 9 EEG 2023

 

Photovoltaik-Anlagen unterliegen nach den § 9 EEG 2023 grundsätzlich dem Einspeisemanagement des Netzbetreibers, der Gemeindewerke Herxheim.

Nach § 9 Abs. 1 b  EEG 2023 müssen Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kWp in der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzierbar sein. Die Gemeindewerke Herxheim verwenden zur technischen Realisierung der Anlagensteuerung zur Umsetzung des Einspeisemanagement bei Netzüberlastung  ein Funkrundsteuersignal.

Die zum Empfang des Signals benötigten Funk-Rund-Steuerempfänger (FRE) können von den Gemeindewerken Herxheim erworben werden.

Ein entsprechendes Bestellformular sowie die Installations- und Funktionsbeschreibung finden Sie nachfolgend.

Anlagen > 100 kWp fallen unter die Regelungen des Redispatch 2.0. und benötigen neben dem FRE weitere Steuereinrichtungen. Wenden Sie sich hierzu direkt an die Mitarbeiter der Kundenbetreuung, die Ihnen auch gerne weitere Fragen hierzu beantworten.