Hochlastzeitfenster

 

Im Folgenden finden Sie das auf Basis der Vorgaben der Bundesnetzagentur ermittelten Hochlastzeitfenster der Gemeindewerke Herxheim gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV.

Gemäß dem "Leitfaden zur Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV" der Bundesnetzagentur sind Erheblichkeitsschwellen und Bagatellgrenzen definiert, die bei der Beantragung individueller Netzentgelte zu beachten sind.
Der Leitfanden kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bezogen werden.