Mess- und Zählerwesen

Grundzuständiger Messstellenbetreiber für konventionelle Messeinrichtung

 

Die Gemeindewerke Herxheim sind Messstellenbetreiber für konventionelle Messeinrichtungen i.S.v. § 2 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG).

Grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen

 

Die Gemeindewerke Herxheim haben die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen nach § 43 MsbG auf die Energie Südpfalz Shared Service GmbH Landau bis zum 31.10.2019 übertragen.

Weitere Informationen sowie Preisblätter finden Sie auf der Homepage der Energie Südpfalz Shared Service GmbH. Wenn Sie zur Homepage der Enerige Südpfalz Shared Service GmbH wechseln möchten klicken Sie hier.

Ab 01.11.2019 sind die Gemeindewerke Herxheim grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Messtellenbetrieb für intelligente Messysteme und moderne Messeinrichtungen nach § 43 MsbG. Weitere Informationen sowie das Preisblatt finden Sie nachfolgend.

 

    • Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom und deren Messdatenqualität und Umfang auf der Netzebene 0,4/20 KV des Netzbetreibers Gemeindewerke Herxheim