Werden Sie rechtzeitig aktiv! Neue gesetzliche Regelungen und Fristen für Lieferantenwechsel sowie Ein-, Auszug und Leerstand ab dem 06. Juni 2025
Für den Lieferantenwechsel gibt es ab dem 06. Juni 2025 neue Fristen, die für eine größere Flexibilität in der Anbieterwahl sorgen sollen. Die Neuerung basiert auf einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 20a Abs. 2 EnWG) und umfasst weitere Regelungen, die im Alltag Auswirkungen haben: So können Ein- und Auszüge bei einem Wohnungswechsel oder -verkauf sowie Leerstände nur noch im Voraus und nicht mehr rückwirkend gemeldet werden.
Wir erklären Ihnen hier ausführlich, warum wir uns aufgrund des neuen 24h Lieferantenwechsels gemeinsam umgewöhnen müssen und unterstützen Sie dabei.
Je früher, desto besser!
Melden Sie Ihren Auszug 14 Tage im Voraus. Für die entstandenen Kosten kommt immer derjenige Vertragspartner auf, dessen Marktlokations- ID (MaLo-ID) zum jeweiligen Zeitpunkt angemeldet ist. Ohne eine vorherige Abmeldung gehen wir davon aus, dass Sie weiterhin dort wohnen und Strom nutzen. Das heißt: Sie würden bei nachträglicher Abmeldung Strom bezahlen, obwohl Sie schon ausgezogen sind und jemand anderes ihn bereits verbraucht. Wir möchten Ihnen ersparen, dass Sie länger zahlen als nötig oder Probleme bei der Klärung auftreten.
Melden Sie Ihren Einzug 14 Tage im Voraus, damit Sie direkt von einem unserer passenden Tarife profitieren und Kosten sparen können. Ansonsten versorgen wir Sie zuverlässig und sicher in der Grundversorgung. Durch eine rückwirkende Meldung des Einzuges würde der schon angefallene Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Das möchten wir unbedingt vermeiden.
Gemeinsam stellen wir so sicher, dass Ihre Abrechnung korrekt ist, Sie keine unnötigen Kosten haben und Sie zuverlässig nach Ihren Bedürfnissen versorgt werden.
So läuft es auch weiterhin reibungslos
1. Umzug melden: Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bei uns per Mail an vertrieb@herxheim.de
2. Zählerstand übermitteln: Vermeiden Sie unnötige Kosten, indem Sie sich am Tag des Umzuges den Zählerstand notieren und diesen uns mitteilen.
3. Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.
Bitte beachten:
Der neue 24h Lieferantenwechsel hebelt vertragliche und gesetzliche Laufzeiten und Kündigungsfristen nicht aus. Diese finden Sie in Ihren Unterlagen.
Sind Sie Vermieter?
Bitte informieren Sie Ihre Mieterinnen und Mieter frühzeitig über diese Änderung.
Haben Sie Fragen?
Ihre Fragen beantworten unsere Mitarbeiter im Kundenservice unter Telefon 07276/501-412 oder -416 oder per Mail unter vertrieb@herxheim.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kundenbetreuung
Gemeindewerke Herxheim