Strompreisbremse 2023

 

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen.

Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter www.gemeindwerke-herxheim.de/energieversorgung/Energie Sparen und auf der Website www.sparenwasgeht.de

Strommarkt und Strompreis

 

Wir erklären Ihnen den Strommarkt und die Zusammensetzung des Strompreises.

So funktioniert das: Strommarkt und Strompreis erklärt

Bevor Strom bei Ihnen zu Hause ankommt, durchläuft er im Vorfeld viele verschiedene Etappen. Wir erklären Ihnen die Abläufe und auch, wie sich der Strompreis zusammensetzt.

Von der Erzeugung über den Handel bis zum Kunden

Strom wird zunächst erzeugt – z. B. in Kohlekraftwerken, Atomkraftwerken oder Gaskraftwerken. Ein großer Teil unseres Stroms stammt außerdem aus Erneuerbaren Energien und wird z. B. über Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen (Solaranlagen), Wasserkraftwerke oder Erdwärmeanlagen (sog. Geothermieanlagen) erzeugt. Der Stromerzeuger verkauft den erzeugten Strom an der Strombörse oder an Stromhändler. Diese beschaffen Strom-„Vorräte“ und verkaufen ihn an Stadtwerke oder andere Stromversorger, die als Stromlieferanten agieren. Bei diesen kaufen Letztverbraucher:innen – also Stromkund:innen – Strom, um ihn selbst zu verbrauchen.

Strom vom Kraftwerk bis zur Steckdose
Vom Ort der Erzeugung wird der Strom – je nach Größe des Erzeuger-Kraftwerks – über Nieder-, Mittel- oder Hochspannungsleitungen ins Stromnetz eingespeist. In einem Netz aus Hochspannungsleitungen (quasi große Strom-Autobahnen), die das bundesweite Übertragungsnetz bilden, wird der Strom in Verteilnetze geleitet. Über diese Verteilnetze (sozusagen die Bundesstraßen und kleineren Nebenstraßen) gelangt der Strom zu Großkunden (z. B. Industrieanlagen), Gewerbekunden und Hausanschlüssen für private Wohngebäude.

Netzbetreiber sind für die Bereitstellung und Instandhaltung der Stromnetze verantwortlich, nehmen Maßnahmen gegen Überlastungen des Stromnetzes vor und erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben sogenannte Netzentgelte, die Stromkund:innen über ihre Stromrechnung mitbezahlen.

Warum steigt der Strompreis?
Der Strompreis und der Gaspreis sind in unserem Energiesystem eng aneinandergekoppelt.

In dem System orientiert sich der Strompreis an dem Energieprodukt, das die höchsten Kosten für die Stromerzeugung hat. Aktuell ist das Gas. Dadurch steigen auch die Preise auf dem Strommarkt. Daher empfehlen wir dringend: Sparen Sie Energie, wo Sie können – zugunsten Ihres Geldbeutels, und auch für eine gute landesweite Versorgung mit Energie in den kommenden Monaten.

Preisanstiege und die Stadtwerke im ‚Sandwich‘
Alle Stadtwerke befinden sich immer in einer Zwischenposition. Zum einen agieren sie als Lieferanten von Energie an Endkund:innen. Zum anderen sind sie gleichzeitig Kunden von Stromhändlern, bei denen sie den Strom für die Belieferung ihrer Vertrags-Kund:innen beziehen. Durch die schwierige Lage am Energiemarkt und die Preissteigerungen hat sich auch die Situation der Stadtwerke verschärft. Sie müssen ihre bestehenden Energielieferverträge erfüllen, den Strom dafür aber zu weit höheren Preisen einkaufen. Letztlich müssen die Stadtwerke diesen Preisanstieg – mit Zeitversatz – auch an ihre Kund:innen weitergeben, um selbst nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Trotz dieser angespannten Lage werden die Gemeindewerke Herxheim alles tun, um Sie weiterhin zuverlässig mit Energie zu versorgen. Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie sich bitte an unseren Kundenservice! Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn es aktuell aufgrund sehr vieler Kundenanfragen zu längeren Wartezeiten kommt.

Kundenservice Wir sind für Sie da! Tel. 07276/501-40 E-Mail: vertrieb@herxheim.de

Informationen zur Strompreisbremse 2023

 

Wie funktioniert die Strompreisbremse? Wer profitiert von der Strompreisbremse? Wie hoch ist die Entlastung?

 

Die Strompreisbremse entlastet alle Stromkundinnen und Stromkunden mit sehr hohen Strompreisen. Sie sparen durch die Strompreisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch hohe neue Vertragspreise entstehen. Dabei gilt: Es lohnt sich trotzdem, Strom einzusparen, weil die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt.

Jede mehr oder weniger verbrauchte Kilowattstunde schlägt mit dem vollen hohen Preis aus dem Versorgungsvertrag zu Buche. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen profitieren also weiterhin stark, wenn sie Strom einsparen.

Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, also vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Niemand muss für diesen Anteil also mehr bezahlen. Für Verbräuche oberhalb dieses „BasisKontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Da der Preis nur für 70 Prozent des Verbrauchs aus dem Jahr 2021 begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der neue, hohe Marktpreis für Strom. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 70Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten.

Der bisherige Stromverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Für neue Entnahmestellen gibt es eine Schätzregel 

Die Strompreisbremse soll die Absicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen steigende Energiekosten gewährleisten, gleichzeitig sicherstellen, dass Stromanbieter nach wie vor möglichst geringe Strompreise verlangen und Missbrauch vorbeugen. Deshalb soll die Bundesregierung bis Mitte März 2023 eine Verordnung vorlegen, nach der der Betrag begrenzt werden kann, um den die mit den Stromversorgern vereinbarten Preise abgesenkt werden. Diese Begrenzung kann auch nur für einzelne Verbrauchergruppen wie zum Beispiel besonders stromkostenintensive Unternehmen erfolgen und den Umfang der Entlastung beeinflussen.

Rechenbeispiel zur Strompreisbremse:

·         Vierköpfige Familie

·         Stromverbrauch 4 500 kWh im Jahr

·         Bisheriger Strompreis bei 30 ct/kWh,

·         neu: 50 ct/kWh

Monatlicher Abschlag früher: 113 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag neu ohne Strompreisbremse: 188 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag neu mit Strompreisbremse: 158 Euro/Monat

Rückerstattung bei Einsparung von 20 %: 450 Euro

Rückerstattung bei Einsparung von 30 %: 675 Euro

Erläuterung:

Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.

Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher. Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.

Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie also 675 Euro zurück.

Umgerechnet auf die Monate lägen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 8 Euro niedriger als bisher.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand 15.12.2022

Strompreisbremsenrechner

 

hier gelangen Sie zum Rechner: 

Das bringen Strompreisbremse und Gaspreisbremse | BDEW