Grundversorger - Festellung des Grundversorgers gem. § 36 EnWG und zugehörige Netzgebiete

 

Gemäß §36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 wird zum 1.Juli 2018 festgestellt, dass die Gemeindewerke Herxheim, Elektrizitätsversorgung der meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung im Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Herxheim beliefern.

Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre (01.01.2025 bis 31.12.2027) sind die:

Gemeindewerke Herxheim - Elektrizitätswerk -, Am Rathaus 6, 76863 Herxheim