
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss in Niederspannung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Herxheim zur NAV(gültig ab 01.01.2024)
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV (gültig ab 01.01.2024)
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss in Niederspannung
Musterverträge
Allgemeine und Ergänzende Bedingungen für den Netzanschluss in höheren Spannungsebenen (Mittelspannung)
VDE-AR-N 4100, VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110, VDE-AR-N-4120 (zu beziehen über den VDE)
Technische Mindestanforderung für den Netzanschluss in Mittelspannung
Mittelspannungsnetzanschluss
Netzanschluss Strom:
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, Ergänzungen im Sinne des § 19 Absatz 1a EnWG zu begründen und auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Mittelspannung der Gemeindewerke Herxheim stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach § 19 Absatz 4 EnWG.
Etwaige Konkretisierungen und Ergänzungen sind textlich dem jeweiligen Abschnitt der TAB zu entnehmen.
Die Ergänzungen sind auf den Anschlussprozess der Gemeindewerke Herxheim abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der Gemeindewerke Herxheim zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben (NELEV, EAAV, etc.) Konkretisierungen in den TABs der Gemeindewerke Herxheim notwendig machen.
Ergänzende Bestimmungen zum BDEW Musterwortlaut TAB Mittelspannung
