

Mess- und Zählerwesen
Informationen für Anschlussnutzer
Grundzuständiger Messstellenbetreiber für konventionelle Messeinrichtung
Die Gemeindewerke Herxheim sind Messstellenbetreiber für konventionelle Messeinrichtungen i.S.v. § 2 Nr. 4 Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG).
Grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen
Die Gemeindewerke Herxheim sind grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Messtellenbetrieb für intelligente Messysteme und moderne Messeinrichtungen nach § 43 MsbG. Weitere Informationen sowie das Preisblatt finden Sie nachfolgend.
Messstellenvertrag für Anschlussnutzer
Abrechnungsvereinbarung
Informationen nach §37 Abs. 1 MsbG
Preisblatt Messstellenbetrieb für Anschlussnutzer oder Lieferanten 2025, gültig bis 30.06.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb für Anschlussnutzer oder Lieferanten 2025, gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb für Anschlussnutzer oder Lieferanten 2026, gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Messstellenbetrieb für Verteilnetzbetreiber 2025, gültig bis 30.06.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb für Verteilnetzbetreiber 2025 ab 01.07.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb für Verteilnetzbetreiber 2026 ab 01.01.2026
Preisblatt Messstellenbetrieb Zusatzdienstleistungen für Anschlussnutzer und Energieserviceanbieter 2025, gültig bis 30.06.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb Zusatzdienstleistungen für Anschlussnutzer und Energieserviceanbieter 2025, gültig ab 01.07.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb Zusatzdienstleistungen für Anschlussnutzer und Energieserviceanbieter 2026, gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Messstellenbetrieb für Technik, gültig ab 01.10.2025
Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom und deren Messdatenqualität und Umfang auf der Netzebene 0,4/20 KV des Netzbetreibers Gemeindewerke Herxheim
