Netzzugang/ Entgelte

Voraussichtliche Netznutzungsentgelte ab 01.01.2027 nach § 20 Abs.1 Satz 2, § 21 Abs. 3 EnWG

Gemäß § 6 ARegV wird für die vierte Regulierungsperiode (2024 bis 2028) eine neue Erlösobergrenze (EOG) für die Gemeindewerke Herxheim durch die Regulierungskammer festgelegt. Die Höhe der EOG 2027 wurde gemäß den Vorgaben der ARegV (insb. § 4 Abs. 3, 4 ARegV) und entsprechend den Hinweisen der Landesregulierungskammer zur Anpassung der EOG 2027 ermittelt.

Auf dieser Basis wurden die Entgelte für die Netznutzung und den grundzuständigen Messstellenbetrieb ab 01.01.2027 neu kalkuliert. Dabei handelt es sich um eine Indikation auf Basis von aktuellen Erkenntnissen. Bis zum Jahresende 2026 werden die endgültigen, ab 01.01.2027 geltenden Netznutzungsentgelte bekannt gegeben.

Die vorläufigen Netzentgelte wurden unter Berücksichtigung einer Reduktion in den vorgelagerten Netzkosten auf Basis eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten kalkuliert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung befindet sich das Vorhaben noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Die Netznutzungsentgelte für das Jahr 2027 stehen somit unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Regelung im parlamentarischen Verfahren verabschiedet wird. Falls bis zum Veröffentlichungszeitpunkt der finalen Netzentgelte zum Ende dieses Jahres keine Rechtssicherheit besteht, ist davon auszugehen, dass sich die Netznutzungsentgelte für das Jahr 2027 im Vergleich zu dieser Indikation erhöhen werden.

Die Umlagen gemäß § 26 KWKG, § 19 Abs. 2 StromNEV (Aufschlag für besondere Netznutzung) und § 17f EnWG (Offshore-Haftung) sowie die Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sind nicht in den indikativen Netzentgelten enthalten. Die für das Jahr 2027 zu erwartenden, gesetzlichen Umlagen werden zur gegebenen Zeit von den Übertragungsnetzbetreibern auf ihrer Internet-Plattform https://www.netztransparenz.de/ veröffentlicht.

Die ab 01.01.2027 nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich zu erwartenden Netzentgelte sind dem Preisblatt 2027 zu entnehmen:

Netznutzungsentgelte

Referenzpreisblatt nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Netznutzungsvertrag Kunde

Anlage 1 - Preisblatt (Download siehe auf dieser Seite oben)

Lieferantenrahmenvertrag

    Anlage A - Preisblatt (Download siehe auf dieser Seite oben)

    Wiederverkäufernachweis